Zusammenfassung
Das Bundes‑Ehrenzeichengesetz fasst die bisherigen Regelungen zu staatlichen Auszeichnungen zusammen, legt fest, wer sie verleihen darf, und führt klare Bedingungen für den Widerruf sowie die posthume Aberkennung ein.Bundeskanzleramt6/5/2023XXVII
ehrende Auszeichnung
Schwerpunkte
- Das Gesetz fasst die drei bisherigen Ehrenzeichen‑Gesetze zu einem einheitlichen Bundes‑Ehrenzeichengesetz zusammen.
- Die Verleihung erfolgt durch den/die Bundespräsident*in (für die Republik‑Ehrenzeichen) bzw. durch die Bundesregierung bzw. den/die zuständige*n Minister*in (für Bundes‑Ehrenzeichen).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.