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Integration nicht arbeitsfähiger Jugendlicher bis 25 Jahre – neue Regelungen für AMS, SMS und Ausbildungspflicht
Ministerialentwurf vom 27.06.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf befreit Personen bis 25 Jahre von der Arbeitsfähigkeit‑Prüfung, erweitert Betreuungs‑ und Schulungsangebote des AMS/SMS und verkürzt den ausbildungsfreien Zeitraum von vier auf drei Monate – alles ab dem 1. Januar 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft6/28/2023XXVII
Bildung
Arbeitslosenversicherung
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Personen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr werden von der verpflichtenden Untersuchung ihrer Arbeitsfähigkeit befreit.
  • Das AMS und das SMS müssen für Jugendliche, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen, Schulungs‑ und Wiedereingliederungsmaßnahmen bereitstellen, entwickeln und ausbauen.
Regierungsvorlage
Ausweitung der Arbeitsmarktunterstützung für Jugendliche bis 25 Jahre
einfache Mehrheit 14.12.2023
Gesetz
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Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
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