<!--[0-->Umsetzung der EU‑Laderichtlinie & Anpassung des Postmarktes<!--]-->
Umsetzung der EU‑Laderichtlinie & Anpassung des Postmarktes
Ministerialentwurf vom 08.01.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Funkanlagen‑Marktüberwachungsgesetz an die EU‑Richtlinie 2022/2380 an, führt Kennzeichnungspflichten für Geräte ohne Ladegerät ein und ändert das Postmarktgesetz, sodass internationale Briefsendungen länger brauchen dürfen und Papier‑Einreichungen entfallen.
Bundesministerium für Finanzen1/9/2024XXVII
Telekommunikation
Post- und Fernmeldewesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 3a erlaubt es Verbrauchern, bestimmte Funkgeräte ohne Ladegerät zu erwerben; Anbieter müssen diese Möglichkeit deutlich machen.
  • Verkäufer müssen auf der Verpackung ein gut sichtbares Piktogramm anbringen, das zeigt, ob ein Ladegerät enthalten ist.
Regierungsvorlage
Kennzeichnung von Funkanlagen und Anpassung der internationalen Postlaufzeiten
einfache Mehrheit 15.05.2024
Gesetz
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M. © Andy Wenzel/BKA

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
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