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Einrichtung einer nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung
Ministerialentwurf vom 16.04.2024

Zusammenfassung

Das Gesetz richtet eine nationale Behörde im Bundeskanzleramt ein, die EU‑Zertifizierungsschemata für IKT‑Produkte, -Dienste und -Prozesse überwacht, Befugnisse zum Zugriff auf Daten und zum Widerruf von Zertifikaten erhält und bei Nichtbefolgung Geldstrafen vorsieht.
Bundeskanzleramt4/17/2024XXVII
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Bundeskanzler wird als nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung benannt und übernimmt die Überwachung, Durchsetzung und Koordination der EU‑Zertifizierungsschemata.
  • Der Bundeskanzler erhält umfassende Befugnisse, u. a. das Recht auf Auskunft, Untersuchung, Anordnung von Prüfungen und das Widerrufsrecht für Zertifikate.
Regierungsvorlage
Einrichtung einer nationalen Behörde für Cybersicherheitszertifizierung
einfache Mehrheit 13.06.2024
Gesetz
Image of politician Nehammer Karl, MSc © Parlamentsdirektion

Nehammer Karl, MSc

ÖVP

Bundeskanzler
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