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Erweiterung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen – neue Registrierung, Messpflichten & Grenzwerte
Ministerialentwurf vom 09.07.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen um neue Definitionen, Registrierungs- und Meldepflichten für mittelgroße Anlagen sowie strengere Mess‑ und Überwachungsanforderungen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/10/2020XXVII
Umwelt

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich wird erweitert und nun ausdrücklich Ausnahmen für Anlagen definiert, die ihre Emissionen komplett in ein Produktionsverfahren leiten, Heizungsanlagen, Forschungseinrichtungen sowie kleine Gasturbinen und Motoren (< 1 MW) einschließt.
  • Eine Aggregationsregel erlaubt es, die Brennstoffwärmeleistung mehrerer benachbarter Anlagen, die über einen gemeinsamen Schornstein abführen, zu addieren und als eine einzige Anlage zu behandeln.
Regierungsvorlage
Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kessel‑ und Gasturbinenanlagen
einfache Mehrheit 14.12.2023
Gesetz
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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