Regulierung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und Erweiterung der Markt‑Überwachung
Ministerialentwurf vom 27.07.2020Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Chemikaliengesetz um neue Regelungen zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, führt ein Genehmigungsverfahren mit strengen Zuverlässigkeits‑ und Datenschutzkriterien ein und stärkt die Markt‑Überwachung durch mehrere Behörden.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/28/2020XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt (§ 10) definiert Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und führt die Unterabschnitte § 10a (Verlässlichkeit) und § 10b (Datenschutz) ein.
- Ein Genehmigungsverfahren wird eingeführt: Antragsteller (mindestens 18 Jahre) müssen persönliche Daten, Stoff‑ und Mengenangaben sowie Lagerbedingungen angeben; ein von einem beeideten Chemiker erstelltes Gutachten ist Pflicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.