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Einführung interdisziplinärer Ziviltechnikergesellschaften & 50‑Prozent‑Beteiligungsgrenze
Ministerialentwurf vom 02.08.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Ziviltechnikergesetz, um interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften zu ermöglichen und die Beteiligung von Ziviltechnikern am Gesellschaftskapital auf mindestens 50 % festzulegen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/3/2020XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schafft den neuen Rechtsrahmen für interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften, die es Ziviltechnikern erlauben, mit Angehörigen anderer Berufe zusammenzuarbeiten.
  • Mindestens 50 % des Kapitals einer (interdisziplinären) Ziviltechnikergesellschaft müssen von befugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften gehalten werden.
Regierungsvorlage
Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2019 – Interdisziplinäre Gesellschaften & Beteiligungsbeschränkungen
einfache Mehrheit 24.03.2021
Gesetz
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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