Einführung interdisziplinärer Ziviltechnikergesellschaften & 50‑Prozent‑Beteiligungsgrenze
Ministerialentwurf vom 02.08.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ziviltechnikergesetz, um interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften zu ermöglichen und die Beteiligung von Ziviltechnikern am Gesellschaftskapital auf mindestens 50 % festzulegen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/3/2020XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft den neuen Rechtsrahmen für interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften, die es Ziviltechnikern erlauben, mit Angehörigen anderer Berufe zusammenzuarbeiten.
- Mindestens 50 % des Kapitals einer (interdisziplinären) Ziviltechnikergesellschaft müssen von befugten Ziviltechnikern, Ziviltechnikergesellschaften oder interdisziplinären Ziviltechnikergesellschaften gehalten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.