Dienstrechts‑Novelle 2020 – Vereinheitlichung, Altersgrenzen‑Anpassung & Behörden‑Umbenennung
Ministerialentwurf vom 23.08.2020Zusammenfassung
Die Dienstrechts‑Novelle 2020 vereinheitlicht Ministerialbezeichnungen, senkt Altersgrenzen von 57 auf 50 Jahre und ersetzt den Begriff "Post‑ und Fernmeldehoheitsverwaltung" durch "Fernmeldebehörde". Sie enthält zahlreiche Frist‑ und Übergangsregelungen für über 30 Gesetze.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport8/24/2020XXVII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- In vielen Gesetzen wird die Bezeichnung des Ministeriums von "Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport" zu "Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport" geändert.
- Die Altersgrenze für bestimmte Leistungen wird von 57 auf 50 Lebensjahre gesenkt (z. B. in § 15b Abs. 3).
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