Zusammenfassung
Das Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2018/958 in nationales Recht um und verpflichtet Bundesministerinnen, Bundesminister sowie weitere befugte Organe, vor der Erlassung neuer oder geänderter berufsrechtlicher Vorschriften eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/1/2020XXVII
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Das Gesetz überträgt die Pflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung auf alle Bundesministerinnen und Bundesminister sowie auf weitere befugte Organe, bevor neue oder geänderte berufsrechtliche Vorschriften erlassen werden.
- Die Prüfung muss sicherstellen, dass die Maßnahme geeignet und erforderlich ist, das Ziel des Allgemeininteresses erreicht und nicht über das notwendige Maß hinausgeht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.