<!--[0-->Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz für Berufsreglementierungen<!--]-->
Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz für Berufsreglementierungen
Ministerialentwurf vom 31.08.2020

Zusammenfassung

Das Verhältnismäßigkeitsprüfungs‑Gesetz setzt die EU‑Richtlinie 2018/958 in nationales Recht um und verpflichtet Bundesministerinnen, Bundesminister sowie weitere befugte Organe, vor der Erlassung neuer oder geänderter berufsrechtlicher Vorschriften eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/1/2020XXVII
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Das Gesetz überträgt die Pflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung auf alle Bundesministerinnen und Bundesminister sowie auf weitere befugte Organe, bevor neue oder geänderte berufsrechtliche Vorschriften erlassen werden.
  • Die Prüfung muss sicherstellen, dass die Maßnahme geeignet und erforderlich ist, das Ziel des Allgemeininteresses erreicht und nicht über das notwendige Maß hinausgeht.
Regierungsvorlage
Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Berufsreglementierungen
einfache Mehrheit 24.03.2021
Gesetz
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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