<!--[0-->Stärkung von Barrierefreiheit, Jugendschutz und Plattform‑Regulierung im Audiovisuellen Mediendienst<!--]-->
Stärkung von Barrierefreiheit, Jugendschutz und Plattform‑Regulierung im Audiovisuellen Mediendienst
Ministerialentwurf vom 03.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das AMD‑G, KOG, ORF‑G und PrR‑G, um Barrierefreiheit zu stärken, Video‑Sharing‑Plattformen stärker zu regulieren, Werbung für Kinder, Alkohol, Tabak und ungesunde Lebensmittel einzuschränken und zusätzliche Finanzmittel für die RTR‑GmbH bereitzustellen.
Bundeskanzleramt9/4/2020XXVII
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Der Begriff "audiovisueller Mediendienst" wird präzisiert und es wird eine neue Definition für barrierefreie Information eingeführt, die Inhalte für Menschen mit Hör‑, Seh‑ oder kognitiven Beeinträchtigungen leichter zugänglich macht.
  • Neue Regelungen für Video‑Sharing‑Plattformen: Anbieter müssen sich bei der Regulierungsbehörde registrieren, ein Verzeichnis wird geführt, und sie erhalten Verpflichtungen zu Meldesystemen, Altersverifikation und Entfernung verbotener Inhalte.
Regierungsvorlage
Audiovisuelle Mediendienste‑ und Rundfunkreform 2021
einfache Mehrheit 10.12.2020
Gesetz
Image of politician Kurz Sebastian © Parlamentsdirektion

Kurz Sebastian

ÖVP

Bundeskanzler
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