<!--[0-->Novelle zum E‑Government‑Gesetz und Passgesetz – Einführung und Ausbau des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID)<!--]-->
Novelle zum E‑Government‑Gesetz und Passgesetz – Einführung und Ausbau des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID)
Ministerialentwurf vom 13.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz und das Passgesetz, um den elektronischen Identitätsnachweis (E‑ID) zu stärken: Er definiert neue Abläufe für die Erstellung einer Personenbindung, erweitert Datenübermittlungen an Dritte und hebt das Widerspruchsrecht nach DSGVO auf.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/14/2020XXVII
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert die "Verwendung des E‑ID" (Z 10a) als Auslösen einer Personenbindung entweder über eine qualifizierte elektronische Signatur oder einen sicherheitstechnisch gleichwertigen Vorgang.
  • Bei Nutzung des E‑ID über den gleichwertigen Vorgang muss die verschlüsselte Stammzahl im E‑ID gespeichert werden, weil sie nicht vom VDA übermittelt wird.
Regierungsvorlage
Einführung und Ausweitung des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID) in Österreich
einfache Mehrheit 10.12.2020
Gesetz
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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