<!--[0-->Einführung einer digitalen Sammelurkunde im Depotgesetz<!--]-->
Einführung einer digitalen Sammelurkunde im Depotgesetz
Ministerialentwurf vom 22.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die digitale Sammelurkunde als elektronische Alternative zu physischen Sammelurkunden ein, um den Emissionsprozess zu beschleunigen, Kosten zu senken und Umwelt‑ sowie Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen.
Bundesministerium für Finanzen9/23/2020XXVII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert die digitale Sammelurkunde als elektronische Alternative zu physischen Sammelurkunden, die dieselben Rechte für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate verleiht.
  • Durch die neue Regelung entfällt der Ausfolgungsanspruch des Hinterlegers, wenn das Depot durch eine digitale Sammelurkunde vertreten wird.
Regierungsvorlage
Einführung digitaler Sammelurkunden im Depotgesetz
einfache Mehrheit 24.02.2021
Gesetz
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.