Zusammenfassung
Die Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) modernisiert das Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen, führt neue Zuständigkeitsregeln, erweiterte Exekutionspakete und Verwalter ein und verknüpft Schutzverfügungen mit dem Exekutionsrecht. Inkrafttreten: 1. Juli 2021.Bundesministerium für Justiz11/27/2020XXVII
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung einer klaren sachlichen und örtlichen Zuständigkeit: Bezirksgerichte sind für die Bewilligung und den Vollzug von Exekutionen auf bewegliches Vermögen zuständig, wobei bei mehreren Gerichtsständen der Gläubiger das Gericht wählen kann.
- Verlegung des allgemeinen Gerichtsstands: Wird der Gerichtsstand des Schuldners im Inland verlegt, wird das Exekutionsverfahren an das zuständige Bezirksgericht im neuen Sprengel übergeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.