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Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz – Erweiterter Verfall, Aufsicht & neue Strafbestände
Ministerialentwurf vom 21.12.2020

Zusammenfassung

Das Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz erweitert den Verfall von Vermögen, schafft neue Erschwerungsgründe und führt eine erweiterte gerichtliche Aufsicht inklusive elektronischer Überwachung für terroristische Straftaten ein. Zudem werden die Strafprozessordnung, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz angepasst, um die Prävention und Deradikalisierung zu stärken.
Bundesministerium für Justiz12/22/2020XXVII
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf führt einen erweiterten Verfall ein, der Vermögenswerte aus rechtswidrigen Taten auch dann für verfallen erklärt, wenn der Täter nicht verurteilt werden kann.
  • Ein neuer Erschwerungsgrund wird eingeführt, der das Strafmaß erhöht, wenn ein Täter als "Verpflichteter" im Sinne der EU‑Geldwäscherichtlinie handelt.
Regierungsvorlage
Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz – Erweiterter Verfall, elektronische Überwachung & neuer Straftatbestand für religiösen Extremismus
einfache Mehrheit 07.07.2021
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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