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Erweiterung des Führerscheingesetzes um Terrorismusdelikte
Ministerialentwurf vom 22.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Führerscheingesetz um Terrorismusdelikte. Wer eine Tat nach § 278b‑g StGB begangen hat, gilt als verkehrsunzuverlässig und kann den Führerschein verlieren. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juni 2021 vorgesehen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/23/2020XXVII
Straßenverkehr

Schwerpunkte

  • Die Liste der festgelegten Tatbestände, die zur Verkehrsunzuverlässigkeit führen können, wird um die Terrorismusparagraphen (§ 278b‑g StGB) ergänzt.
  • Die Novelle tritt am 1. Juni 2021 in Kraft, sodass ab diesem Datum die neuen Regelungen angewendet werden können.
Regierungsvorlage
Erweiterung des Führerscheingesetzes um Terrorismusdelikte (20. FSG‑Novelle)
einfache Mehrheit 07.07.2021
Gesetz
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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