Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Wehrpflichtige nicht für Schäden an staatlichem Eigentum haftbar gemacht werden, die sie durch leichte Fahrlässigkeit während ihres Dienstes verursachen.einfache Mehrheit XX 25.02.1999
Entschließung
Verteidigung
Schwerpunkte
- Befreiung von der Schadenersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit während des Dienstes.
- Betrifft Schäden an staatlichem Eigentum (Heereseigentum) während der Ausbildung oder des Einsatzes.
Eingebracht von
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