Ausweitung des passiven Wahlrechts in der Arbeiterkammer auf ausländische Arbeitnehmer

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Arbeiterkammer gewählt werden dürfen, um die Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit zu beenden.
einfache Mehrheit XX 12.05.1999
Gesetz
Berufsverband
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ermöglichung des passiven Wahlrechts für ausländische Arbeitnehmer in der Arbeiterkammer durch Abschaffung der Beschränkung auf die Staatsangehörigkeit.
  • Festlegung eines Mindestalters von 19 Jahren für die Wählbarkeit.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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