Beseitigung der Diskriminierung blinder Personen bei Eheschließungen
abgestimmt am 13.07.1999

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass blinde Personen bei standesamtlichen Trauungen als mindestens ein Trauzeuge fungieren dürfen, um Diskriminierung abzubauen.
einfache Mehrheit XX 13.07.1999
Entschließung
Personenstand

Schwerpunkte

  • Aktuell sind blinde Personen aufgrund bestehender Vorschriften faktisch von der Funktion als Trauzeuge ausgeschlossen.
  • Die Änderung soll vorsehen, dass bei einer standesamtlichen Hochzeit mindestens ein Zeuge auch eine blinde Person sein darf.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.