Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass blinde Personen bei standesamtlichen Trauungen als mindestens ein Trauzeuge fungieren dürfen, um Diskriminierung abzubauen.einfache Mehrheit XX 13.07.1999
Entschließung
Personenstand
Schwerpunkte
- Aktuell sind blinde Personen aufgrund bestehender Vorschriften faktisch von der Funktion als Trauzeuge ausgeschlossen.
- Die Änderung soll vorsehen, dass bei einer standesamtlichen Hochzeit mindestens ein Zeuge auch eine blinde Person sein darf.
Eingebracht von
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