Ermöglichung der Direktwahl von Landeshauptleuten

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es den Bundesländern, in ihren Verfassungen die Direktwahl des Landeshauptmannes durch die Bürger vorzusehen.
einfache Mehrheit XX 22.04.1999
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Ermöglichung der Direktwahl des Landeshauptmannes durch die wahlberechtigten Bürger.
  • Stärkung der Selbstbestimmung der Bundesländer bei der Gestaltung ihrer eigenen Verfassung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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