Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es den Bundesländern, in ihren Verfassungen die Direktwahl des Landeshauptmannes durch die Bürger vorzusehen.einfache Mehrheit XX 22.04.1999
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Ermöglichung der Direktwahl des Landeshauptmannes durch die wahlberechtigten Bürger.
- Stärkung der Selbstbestimmung der Bundesländer bei der Gestaltung ihrer eigenen Verfassung.
Eingebracht von
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