Reform des Abschiebungsverfahrens im Fremdengesetz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Abschiebungen erst nach Abschluss aller gerichtlichen Verfahren (Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof) durchgeführt werden dürfen.
einfache Mehrheit XX 30.06.1999
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Automatische Aussetzung von Abschiebungen bei laufenden gerichtlichen Beschwerdeverfahren.
  • Die Regelung betrifft die Bedingungen, unter denen eine Abschiebung aufgeschoben werden muss.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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