Erleichterung des Betriebs von Rundfunkempfangsanlagen in der Gastronomie

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es Gastronomiebetrieben, auf Basis einer unbefristeten Hauptbewilligung mehrere Fernseh- und Radioempfangsanlagen in ihren Räumlichkeiten zu betreiben.
einfache Mehrheit XX 20.05.1999
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Ausweitung der bestehenden Regelungen für Fernseh- und Radioempfang auf die Gastronomie.
  • In Gaststuben und gastronomischen Aufenthaltsräumen sollen mehrere Empfangsanlagen erlaubt sein.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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