Vollrechtsfähigkeit für die Universitäten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Entwicklung von Modellen, um die bisherige Teilrechtsfähigkeit der Universitäten in eine vollständige Rechtsfähigkeit umzuwandeln und so deren Autonomie zu stärken.
einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Entschließung
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Erhöhung der Selbstbestimmung von Universitäten durch die Einführung einer vollständigen Rechtsfähigkeit.
  • Überwindung der aktuellen, eingeschränkten rechtlichen Stellung der Hochschulen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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