Ersatz der Verteidigungskosten bei Freispruch

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass der Staat die Kosten für Verteidigung und Auslagen übernimmt, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird. Dies soll verhindern, dass unschuldige Bürger auf hohen Anwaltskosten sitzen bleiben.
einfache Mehrheit XX 18.06.1999
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Übernahme der Verteidigungskosten durch den Staat bei einem Freispruch.
  • Erstattung der notwendigen und tatsächlich angefallenen Auslagen auf Antrag.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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