Einspeisungsgesetz für erneuerbare Energien

Zusammenfassung

Ein Gesetz zur Regelung der Stromabnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien durch Netzbetreiber. Es verpflichtet Versorger, Strom aus Wind, Sonne und Biomasse zu festen Preisen abzunehmen.
einfache Mehrheit XX 07.07.1998
Gesetz
Elektrizitätsindustrie
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Verpflichtung der Stromversorger, Anlagen für erneuerbare Energien an ihr Netz anzuschließen und den Strom abzunehmen.
  • Festlegung von Mindestpreisen für die Einspeisung: Wind- und Sonnenenergie erhalten mindestens 90 % des Haushaltsstrompreises, andere erneuerbare Quellen mindestens 80 %.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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