Einführung von Kostenwahrheit und Transparenz in der parlamentarischen Arbeit

Zusammenfassung

Der Antrag fordert mehr Kostentransparenz im Parlament: Alle Anträge müssen künftig ihre Kosten offenlegen, und Ausschüsse können Gutachten vom Finanzminister verlangen.
einfache Mehrheit XX 21.03.1997
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Verpflichtende Darstellung der Kosten und Folgekosten für alle neuen Anträge und Änderungen.
  • Stärkung der Rolle des Budgetausschusses bei der Beurteilung finanzieller Auswirkungen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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