Stärkung der parlamentarischen Kontrolle über Nachrichtendienste

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine verstärkte Kontrolle der Geheimdienste und des Bundesheeres durch das Parlament vor. Es sollen zwei spezialisierte Ausschüsse geschaffen werden: einer für die Finanzen und einer für die eigentlichen Tätigkeiten.
2/3 Mehrheit XX 29.11.1996
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Einführung einer doppelten parlamentarischen Kontrolle für Nachrichtendienste und das Bundesheer.
  • Schaffung eines speziellen Ausschusses zur Überwachung der Finanzen (Haushaltskontrollausschuss).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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