Erweiterung der Kontrollbefugnisse der Volksanwaltschaft

Zusammenfassung

Der Antrag stärkt die Volksanwaltschaft durch eine Ausweitung ihrer Kontrollbefugnisse auf staatliche Unternehmen und Fonds sowie durch die Einführung verbindlicher Antwortfristen.
2/3 Mehrheit XX 09.07.1997
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Die Aufsicht wird auf staatlich verwaltete Fonds, Stiftungen und Anstalten ausgeweitet.
  • Unternehmen, an denen der Bund mindestens die Hälfte besitzt, fallen nun ebenfalls unter die Kontrolle der Volksanwaltschaft.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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