Erweiterung des passiven Wahlrechts in der Hochschülerschaft

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass alle Studierenden an österreichischen Universitäten das Recht haben sollten, für Organe der Hochschülerschaft zu kandidieren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
einfache Mehrheit XX 26.11.1998
Gesetz
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Öffnung des passiven Wahlrechts für alle Studierenden an österreichischen Universitäten und Hochschulen.
  • Aufhebung der Beschränkung des Wahlrechts auf österreichische Staatsangehörige und Südtiroler.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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