Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Pflicht für Betriebe, Lehrlinge nach der Ausbildung weiterzubeschäftigen, von vier auf zwei Monate zu verkürzen.einfache Mehrheit XX 28.01.1999
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Verkürzung der Zeitspanne, in der ein Lehrling nach der Ausbildung im Betrieb bleiben muss.
- Anpassung der Regelung zum Ende des Lehrverhältnisses, falls die Prüfung erst kurz nach der vereinbarten Lehrzeit stattfindet.
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