Zusammenfassung
Der Antrag verbessert die finanzielle Unterstützung für Wachebedienstete, indem Schmerzensgeld einbezogen und Vorschüsse bei finanzieller Notlage ermöglicht werden.einfache Mehrheit XX 05.06.1997
Gesetz
Opferhilfe
Schwerpunkte
- Schmerzensgeld wird nun explizit als Teil der Hilfeleistungen für Wachebedienstete anerkannt.
- Bei nachgewiesener finanzieller Notlage können finanzielle Vorschüsse bereits vor einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden.
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