Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Kontrollrechte des Rechnungshofes bei der Sozialversicherung und ermöglicht die Prüfung von deren wirtschaftlichen Beteiligungen.einfache Mehrheit XX 13.03.1998
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Stärkung der Kontrollrechte des Rechnungshofes bei den Sozialversicherungsträgern.
- Einbeziehung von Unternehmen, an denen die Sozialversicherung mit mindestens 50 % beteiligt ist.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
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