Reform der Haftung und Kontrolle im Waffengesetz

Zusammenfassung

Änderung des Waffengesetzes zur Regelung der Haftung bei Schusswaffenschäden und Einführung einer Befristung von Waffenbesitzurkunden auf fünf Jahre.
einfache Mehrheit XX 27.01.1999
Gesetz
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Einführung einer klaren Haftungsregel für Schäden durch Schusswaffen.
  • Die Person, in deren Urkunde die Waffe steht, haftet primär für Schäden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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