Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Wiedereinführung des Vizepräsidenten des Rechnungshofes vor und erweitert dessen Prüfkompetenzen auf die Zweckmäßigkeit von Ausgaben.2/3 Mehrheit XX 02.07.1996
Gesetz
Verfassung
Schwerpunkte
- Wiedereinführung der Funktion des Vizepräsidenten des Rechnungshofes zur Aufwertung der Institution.
- Der Vizepräsident wird auf Vorschlag des Bundesrates ernannt und hat eine Amtszeit von zwölf Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit.
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