Stärkung und Aufwertung des Rechnungshofes

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Wiedereinführung des Vizepräsidenten des Rechnungshofes vor und erweitert dessen Prüfkompetenzen auf die Zweckmäßigkeit von Ausgaben.
2/3 Mehrheit XX 02.07.1996
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Wiedereinführung der Funktion des Vizepräsidenten des Rechnungshofes zur Aufwertung der Institution.
  • Der Vizepräsident wird auf Vorschlag des Bundesrates ernannt und hat eine Amtszeit von zwölf Jahren ohne Wiederwahlmöglichkeit.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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