Kostentragung bei nachträglichen Auflagen für Betriebsanlagen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Nachbarn nicht die Kosten für Verfahren tragen müssen, wenn nachträglich Auflagen für Betriebsanlagen erteilt werden müssen. Dies soll korrigieren, dass Anwohner aktuell für Fehler der Behörden bei der Erstgenehmigung aufkommen müssen.
einfache Mehrheit XX 08.05.1998
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Nachbarn von Betriebsanlagen haben das Recht, nachträgliche Auflagen zu beantragen.
  • Aktuell müssen die antragstellenden Nachbarn alle Kosten für diese Verfahren selbst bezahlen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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