Effizienzsteigerung bei der Untersuchungshaft

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, Haftverhandlungen fakultativ zu gestalten, um Kosten und Zeit zu sparen. Eine mündliche Verhandlung findet nur noch auf Antrag des Beschuldigten statt.
einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Die Fortsetzung der Untersuchungshaft soll primär durch schriftliche Entscheidung erfolgen.
  • Eine mündliche Haftverhandlung findet nur noch statt, wenn der Beschuldigte dies rechtzeitig beantragt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.