Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, Haftverhandlungen fakultativ zu gestalten, um Kosten und Zeit zu sparen. Eine mündliche Verhandlung findet nur noch auf Antrag des Beschuldigten statt.einfache Mehrheit XX 27.11.1996
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Die Fortsetzung der Untersuchungshaft soll primär durch schriftliche Entscheidung erfolgen.
- Eine mündliche Haftverhandlung findet nur noch statt, wenn der Beschuldigte dies rechtzeitig beantragt.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.