Besondere Ermittlungsmaßnahmen gegen organisierte Kriminalität

Zusammenfassung

Einführung spezieller Ermittlungsmethoden wie technischer Überwachung und Datenabgleich zur Bekämpfung schwerer Kriminalität.
einfache Mehrheit XX 10.07.1997
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Einführung technischer Überwachungsmethoden zur Beobachtung von Personen in deren privatem Umfeld.
  • Die Überwachung ist zulässig, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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