Verpflichtende Berichterstattung über Ergebnisse des Europäischen Rates

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung den Nationalrat nach jedem Europäischen Rat schriftlich und mündlich über die Ergebnisse informiert.
einfache Mehrheit XX 17.07.1998
Entschließung
Europäische Union

Schwerpunkte

  • Die Bundesregierung soll den Nationalrat nach jedem Europäischen Rat über die Ergebnisse informieren.
  • Die Berichterstattung muss sowohl schriftlich als auch mündlich in einer darauffolgenden Sitzung erfolgen.

Eingebracht von

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