Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung den Nationalrat nach jedem Europäischen Rat schriftlich und mündlich über die Ergebnisse informiert.einfache Mehrheit XX 17.07.1998
Entschließung
Europäische Union
Schwerpunkte
- Die Bundesregierung soll den Nationalrat nach jedem Europäischen Rat über die Ergebnisse informieren.
- Die Berichterstattung muss sowohl schriftlich als auch mündlich in einer darauffolgenden Sitzung erfolgen.
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