Benennung von totgeborenen Kindern im Sterbebuch

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es Eltern, ihren totgeborenen Kindern einen Namen und eine Religionszugehörigkeit im Sterbebuch eintragen zu lassen, um den Trauerprozess zu unterstützen.
einfache Mehrheit XX 19.05.1999
Gesetz
Personenstand

Schwerpunkte

  • Ermöglichung der Namensgebung für totgeborene Kinder.
  • Eintragung von Vorname, Familienname und Religionszugehörigkeit im Sterbebuch auf Wunsch der Eltern.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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