Verkürzung der Wohnsitzfrist für Opfer des Nationalsozialismus

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die erforderliche ununterbrochene Wohnsitzdauer in Österreich für den Erhalt von Leistungen aus dem Nationalfonds auf vier Jahre zu verkürzen. Dies soll Personen ermöglichen, die aufgrund der politischen Lage in Deutschland nach 1933 nach Österreich geflohen sind, Entschädigungen zu erhalten.
einfache Mehrheit XX 04.05.1999
Gesetz
Opferhilfe

Schwerpunkte

  • Verkürzung der Wohnsitzfrist für den Nationalfonds.
  • Berücksichtigung von Flüchtlingen aus Deutschland nach 1933.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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