Stärkung der Minderheitenrechte bei Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass eine qualifizierte Minderheit im Nationalrat die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erzwingen kann, begrenzt dies jedoch auf maximal zwei Fälle.
einfache Mehrheit XX 16.12.1998
Entschließung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Stärkung der Kontrollrechte für die Opposition im Nationalrat.
  • Ein Untersuchungsausschuss kann künftig auch ohne Beschluss der Mehrheit eingesetzt werden, wenn ein Viertel der Abgeordneten oder zwei ganze Klubs dies verlangen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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