Stärkung des Datenschutzes durch Sanktionierung von Verstößen ohne Schadensnachweis

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass bereits der bloße Verstoß gegen den Datenschutz sanktioniert werden soll, auch wenn kein materieller Schaden nachgewiesen werden kann.
einfache Mehrheit XX 05.11.1998
Entschließung
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Aktuell müssen Betroffene oft einen nachweisbaren Schaden geltend machen, um gegen Datenschutzverletzungen vorzugehen.
  • Der Antrag fordert, dass bereits der reine Verstoß gegen den Datenschutz rechtlich geahndet werden soll.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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