Verlängerung der Aufbewahrungsfristen im Fortpflanzungsmedizingesetz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Spermien und Eizellen von einem Jahr auf fünf Jahre, um Patienten medizinische und finanzielle Erleichterungen zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XX 09.06.1999
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Lagerfrist für Spermien und Eizellen von einem Jahr auf bis zu fünf Jahre.
  • Die Aufbewahrung kann vorzeitig enden, wenn die spendende Person verstirbt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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