Beschleunigung der Beratung von Rechnungshofberichten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine schnellere parlamentarische Behandlung der Berichte des Rechnungshofes, um Mängel im Haushalt rechtzeitig korrigieren zu können.
einfache Mehrheit XX 24.02.1999
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Einführung einer verbindlichen Frist für die parlamentarische Vorberatung von Berichten des Rechnungshofes.
  • Die Vorberatung in den Ausschüssen muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Berichte beginnen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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