Verbot sexistischer Werbung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Verankerung eines Verbots für sexistische Werbung als Verwaltungsstraftatbestand, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern.
einfache Mehrheit XX 26.02.1999
Gesetz
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung eines Verbots für sexistische Werbung in der Medienlandschaft.
  • Die neue Regelung definiert sexistische Werbung als einen Tatbestand, der geahndet werden kann.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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