Eigenständiges Dienstrecht für den Rechnungshof

Zusammenfassung

Der Antrag fordert ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für den Rechnungshof, um eine leistungsorientierte Bezahlung und mehr Fachlichkeit zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XX 17.12.1998
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Kritik an der Unzulänglichkeit des aktuellen Dienst- und Besoldungsrechts für die öffentliche Verwaltung.
  • Forderung nach einem speziellen Recht für den Rechnungshof aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen.

Eingebracht von

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