Zusammenfassung
Das 1995 zwischen Österreich und Deutschland geschlossene Abkommen über soziale Sicherheit ersetzt das alte bilaterale Abkommen von 1966, erweitert die Anwendung der EU‑Verordnungen auf alle Personen (außer Arbeitslosenversicherung) und regelt Gleichbehandlung sowie spezielle Kostenerstattungs‑Mechanismen.einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen tritt nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ersetzt das alte bilaterale Abkommen von 1966 samt aller drei Zusatzabkommen.
- Die EWG‑Verordnungen Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 gelten für alle Personen, ausgenommen die Arbeitslosenversicherung.
Dokumente (PDFs)
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