Novelle des Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz 1995/96
abgestimmt am 23.05.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Dienstrecht der Landeslehrer an das Bundes‑Besoldungsreform‑Gesetz von 1994 an: Probezeit bis zur Definitivstellung wird auf sechs Jahre verlängert, Entlassungen wegen schlechter Leistung können nach zwei statt drei negativen Feststellungen erfolgen und die Leistungsbewertung wird durch eine einzige Ermahnung ausgelöst. Zusätzlich werden Entsendemöglichkeiten und erweiterte Bildstellen‑Pflichten geschaffen.
einfache MehrheitXX23.05.1996
Gesetz
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Definitivstellung eines Landeslehrers erfolgt erst nach sechs Jahren im provisorischen Dienst, nicht mehr nach vier.
Ein Landeslehrer wird bereits nach zweimaliger Feststellung mangelnden Arbeitserfolgs entlassen – vorher waren drei negative Feststellungen nötig.
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