Strafvollzugsnovelle 1999: Reform von Rechtsschutz und Datenverwaltung

Zusammenfassung

Diese Reform des Strafvollzugs führt unabhängige Vollzugskammern zur Beschwerdeentscheidung ein, stärkt die regionale Aufsicht und ermöglicht eine moderne, digitale Datenverwaltung der Häftlingsdaten.
einfache Mehrheit XX 17.06.1999
Gesetz
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Einrichtung unabhängiger Vollzugskammern zur Entscheidung über Beschwerden gegen die Anstaltsleitung.
  • Die Vollzugskammern werden aus einem Vorsitzenden (Richter) und zwei weiteren Mitgliedern zusammengesetzt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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