Reorganisation der Wiener Bezirksgerichte und Modernisierung der Justiz
abgestimmt am 27.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz reorganisiert die Wiener Bezirksgerichte: ein neues Gericht Meidling wird geschaffen, mehrere Bezirksgerichte erhalten erweiterte Zuständigkeiten und das Exekutions‑ sowie das Strafbezirksgericht werden abgeschafft. Zusätzlich werden EU‑Vorabentscheidungen ausgeweitet und das Mahnverfahren automatisiert.
einfache MehrheitXX27.11.1996
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
Ein neues Bezirksgericht Meidling wird eingerichtet, das dieselben Zuständigkeiten wie die anderen Voll‑Bezirksgerichte hat (Zivil‑, Exekutions‑ und Strafsachen).
Die Bezirksgerichte Favoriten, Hietzing und Fünfhaus erhalten zusätzlich die Zuständigkeit für sämtliche Exekutions‑ und allgemeinen Strafsachen.
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im Titel verlinkt.