Gesundheits‑ und Sozialbereich‑Beihilfen zur EU‑Umsatzsteuerneutralisierung
abgestimmt am 28.11.1996
Zusammenfassung
Das Gesetz führt pauschale Beihilfen für Sozialversicherungsträger, Kranken‑ und Kuranstalten sowie Ärzte ein, um die durch die EU‑Umsatzsteuerumstellung entstehenden Mehrausgaben zu neutralisieren. Gleichzeitig wird das Finanzausgleichsgesetz geändert und neun Landesfonds anstelle des KRAZAF geschaffen.
einfache MehrheitXX28.11.1996
Gesetz
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Unternehmer mit von der Umsatzsteuer befreiten Umsätzen erhalten eine pauschale Beihilfe, die über einen Prozentsatz des Vorsteuer‑Abzugs finanziert wird.
Kranken‑ und Kuranstalten erhalten eine Beihilfe, die die nicht abziehbaren Vorsteuern minus 10 % der Einnahmen aus befreiten Umsätzen deckt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.